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Ethikkodex der Holding CZECHOSLOVAK GROUP

Eines der grundlegenden Instrumente des Antikorruptionsprogramms der CZECHOSLOVAK GROUP ist der Verhaltenskodex für die Mitarbeiter der Holding, die sich zu dessen Einhaltung verpflichten. Einige der Bestimmungen berühren jedoch auch die Partner der CZECHOSLOVAK GROUP, z. B. die Handelsvertretungen der Holding. Der Verhaltenskodex der Holding CZECHOSLOVAK GROUP basiert auf den Anforderungen von Transparency International. Der Ethikkodex umfasst Folgendes:

  • Verbot des korrupten Handelns
  • Verbot des Handelns im Interessenkonflikt
  • Meldung bei Hinweis auf korruptes oder unethisches Handeln
  • besondere Verpflichtungen im Handelsbereich bei der Erfüllung des Antikorruptionsprogramms
  • Einhalten von Grundsätze bei Sponsoring bzw. für Spenden an politische Parteien und Vereine
  • die Verpflichtung, das Antikorruptionsprogramm auch außerhalb der CZECHOSLOVAK GROUP zu vertreten

Den vollständigen Text des Ethikkodexes der CZECHOSLOVAK GROUP finden Sie hier:

Sponsoringregeln der CZECHOSLOVAK GROUP

Die CZECHOSLOVAK GROUP konzentriert sich als gesellschaftlich verantwortliche Holding, die im Bereich der Rüstungsindustrie und damit verbundenen Sponsoringaktivitäten tätig ist, logischerweise vor allem auf die Förderung von gemeinnützigen Aktivitäten in den Regionen, in denen ihre Gesellschaften tätig sind. Es kann sich um Sport-, Kultur-, Bildungs- oder andere Aktivitäten handeln. Eine besondere Stellung haben Aktivitäten im Bereich der Ausbildung, die das Studium von technischen Fachrichtungen unterstützen, die wesentlich zum nationalen Reichtum der Tschechischen Republik beitragen, das Exportpotential stärken und gleichzeitig langfristig mit dem Mangel an talentierten Studenten kämpfen.

Regel des Sponsorings der CZECHOSLOVAK GROUP ist, dass es nicht an die Realisierung jeglicher Geschäftsgelegenheit zweckgebunden werden darf, sei es im öffentlichen oder privaten Sektor. Ebenso darf es zu keinem Sponsoring kommen, das in der Praxis die Definition von Interessenkonflikten erfüllen würde. Die Sponsoringaktivitäten der CZECHOSLOVAK GROUP werden in der Regel veröffentlicht, und zwar in Form einer Pressemitteilung, Informationen auf ihrer Website oder durch die Veröffentlichung im internen Magazin CSG.

Unterstützung politischer Parteien und Bewegungen

Die Unterstützung von politischen Parteien und Vereinen oder individuell politisch tätigen Personen seitens der Holding CZECHOSLOVAK GROUP muss transparent sein. Gleichzeitig darf diese Unterstützung niemals an jedwede geschäftliche Gelegenheit im öffentlichen Sektor gebunden sein. Die CZECHOSLOVAK GROUP wird sich im Rahmen der eventuellen Unterstützung von politischen Parteien und Organisationen strikt an das Gesetz halten.

Spenden und kleine Geschenke

Im Rahmen des Aufbaus guter Beziehungen, insbesondere im Geschäftsbereich, erbringt die CZECHOSLOVAK GROUP für ihre Partner Standarddienstleistungen, einschließlich der möglichen Erstattung der Aufenthaltskosten der Partner der Holding CZECHOSLOVAK GROUP und der Übergabe von kleinen Geschenken.

Es ist jedoch verboten, den Partnern unangemessen luxuriöse Unterkunft bzw. unethische und teure Unterhaltungsleistungen zu anzubieten oder ihnen Geschenke zu geben, deren Wert offensichtlich unangemessen ist. Diese Handlung gilt als potentielle Korruption in Bezug auf die Partner der CZECHOSLOVAK GROUP. Ebenso haben Manager und Mitarbeiter der Gesellschaften der Holding CZECHOSLOVAK GROUP insbesondere in ihrem Geschäftsbereich das Verbot, solche offensichtlich unangemessene Dienstleistungen oder Luxusgeschenke anzunehmen. Sollte es zu einer solchen Handlung seitens eines Partners kommen, ist der betroffene Arbeitnehmer der CZECHOSLOVAK GROUP verpflichtet, diese Tatsache dem Vorgesetzten zu melden.

Vermittlungsgebühren (facilitation payments)

Auf einigen ausländischen Märkten können Beamte im öffentlichen Sektor sog. Gebühren für die Erledigung der Sache (facilitation payments) verlangen, die nach dem dortigen Recht rechtmäßig sind. Es ist streng verboten, dass die Gesellschaften der Holding CZECHOSLOVAK GROUP Vermittlungsgebühren leisten. Unter die Definition der Vermittlungsgebühren fallen nicht Handelsprovisionen für Partner im Privatsektor, z. B. aufgrund von Händler-, Lizenz- oder Handelsvertreterverträgen.

Teilnahme der CZECHOSLOVAK GROUP an Offset-Programmen

Obwohl die tschechische Legislative im Einklang mit dem Recht der Europäischen Union die Teilnahme von tschechischen Unternehmen an Offset-Programmen im Falle öffentlicher Aufträge der tschechischen Regierung und Ministerien nicht mehr ermöglicht, kann im Rahmen der ausländischen Verträge ein Bestandteil der Bedingungen auch die Erfüllung von Offset-Programmen sein. Eine typische Anforderung, auch im Falle von entwickelten demokratischen Staaten, kann das Ansuchen um die teilweise Übertragung der Produktion sein, was als sog. Direktoffset betrachtet werden kann. Die Holding CZECHOSLOVAK GROUP realisiert in Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern Offset-Programme immer im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung in der Regel zum Zweck der Erfüllung der Kundenanforderungen an die Gewinnung der Kompetenz, Produkte teilweise zu produzieren und selbstständig zu warten. Die CZECHOSLOVAK GROUP lehnt ab und beteiligt sich nicht an Offset-Programmen, deren Inhalt nur die Vergabe von Aufträgen in mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit nicht zusammenhängenden Bereichen ist, die ein Korruptionsrisiko beinhalten und als Korruptionskanal missbraucht werden könnten. Über die Aktivitäten, die mit ihrem Inhalt in die Kategorie der Direktoffsets eingestuft werden können, informiert die CZECHOSLOVAK GROUP in der Regel öffentlich im Rahmen der Publicity rund um den jeweiligen Auftrag (die Übertragung der Produktion kommt nur bei bedeutenderen und öffentlich kontrollierbaren Projekten in Frage).

Die Ethik-Hotline (ET-LINK) der CZECHOSLOVAK GROUP

Zur Schaffung eines einheitlichen Informationskanals für die Mitteilung des Hinweises auf eine Handlung, die unethisch, korruptiv oder gesetzwidrig ist oder gegen Arbeitssicherheit oder Umweltschutz verstößt, richtete die Holding CZECHOSLOVAK GROUP die Ethik-Hotline ET-LINK ein, über die jeder einen Hinweis auf das oben genannte Handeln in folgender Form melden kann:

a) Aufnahme einer telefonischen Nachricht unter der Nummer +420 733 678 454
b) Übermittlung des Hinweises an die E-Mail-Adresse etika@czechoslovakgroup.cz.

Die CZECHOSLOVAK GROUP bevorzugt eindeutig, wenn die Hinweise nicht anonym sind, da anonyme Hinweise an sich das Risiko eines unethischen Handelns und Missbrauchs der Ethik-Hotline darstellen. Niemand wird jedoch daran gehindert, dass er einen Hinweis auch anonym meldet.

Empfänger der Hinweise ist die Personaldirektion der Holding CZECHOSLOVAK GROUP, die in dem Fall, dass der Hinweis per E-Mail mitgeteilt wurde, dem Absender den Empfang bestätigt und ihn innerhalb einer Frist von 14 Tagen darüber informiert, wie mit dem Hinweis verfahren wurde bzw. in welcher Phase der Bearbeitung er sich befindet. Nach der Bearbeitung des Hinweises wird der Absender über das Ergebnis informiert.

Die CZECHOSLOVAK GROUP erklärt, dass sie begründete Hinweise über die Ethik-Hotline  sehr schätzt und ihre Einreichung begrüßt. Dies gilt selbstverständlich nicht für erlogene Hinweise oder Hinweise mit dem Ziel, eine andere Person oder Gesellschaft unrechtmäßig zu beschuldigen. Ein solcher Hinweis an sich stellt einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex und das Korruptionsprogramm der CZECHOSLOVAK GROUP mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen dar.

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